Die Apostolische Pönitentiarie hat am 19. März 2020 ein Dekret zur Gewährung außerordentlicher vollumfänglicher Ablass in der Situation der Coronavirus-Krise erlassen. Das genannte Dekret gewährt diesen außerordentlichen vollumfänglichen Ablass den Gläubigen, die an der Viruskrankheit Covid-19, auch bekannt als Coronavirus, leiden, sowie den Gesundheitsarbeitern, Verwandten und allen, die in irgendeiner Weise – auch durch Gebet – sich um die Kranken kümmern. Hier ist eine kurze Übersicht darüber, wer und unter welchen Bedingungen einen außerordentlichen vollumfänglichen Ablass erhalten kann:
I. Durch das Dekret wird das Geschenk außerordentlicher vollumfänglicher Ablass folgenden Personen gewährt:
1. Gläubigen, die an Covid-19, dem Coronavirus, erkrankt sind und sich in Krankenhaus oder häuslicher Quarantäne befinden
2. Gesundheitsfachkräften (Ärzte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter usw.)
3. Familienangehörigen der Kranken
4. allen, die sich in irgendeiner Weise um diese Kranken kümmern
Diese Gläubigen können einen außerordentlichen vollumfänglichen Ablass unter folgenden Bedingungen erlangen:
1. sie verzichten auf die Bindung an irgendeine Sünde
2. a) sie schließen sich geistig über Medien (Fernsehen, Radio, soziale Medien) der Feier der hl. Messe oder dem Gebet des hl. Rosenkranzes an, oder feiern fromm den Kreuzweg oder andere Formen der Frömmigkeit;
b) falls ihnen dies nicht möglich ist, können sie stattdessen beten: Ich glaube an Gott, das Vaterunser und ein Gebet zu Maria (z.B. Gegrüßet seist du, Maria, Unter deinen Schutz, Gegrüßet seist du, Königin usw.);
3. sie bieten diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu Brüdern und Schwestern an;
4. sie haben den Vorsatz, die ordentlichen Bedingungen für den Erhalt des vollumfänglichen Ablasses (hl. Beichte, hl. Kommunion und Gebet für die Absicht des Hl. Vaters) zu erfüllen, sobald es ihnen möglich ist.
II. Allen anderen Gläubigen gibt die Apostolische Pönitentiarie die Möglichkeit, außerordentliche vollumfängliche Ablass in der Situation der Pandemie zu erlangen, wenn sie dies – um von Gott das Ende der Epidemie, Erleichterung für die Betroffenen und ewiges Heil für die von dem Herrn zu sich Berufenen zu erbitten – opfern:
a) den Besuch des Allerheiligsten, die eucharistische Anbetung (sofern dies im Hinblick auf Sicherheitsmaßnahmen möglich ist)
b) oder zumindest eine halbe Stunde das Lesen der hl. Schrift
c) oder das Gebet des hl. Rosenkranzes
d) oder das Ausüben des Kreuzweges
e) oder das Gebet der Barmherzigkeitskrone
Offensichtlich kann das Lesen der hl. Schrift und das Beten auch ohne das Verlassen des Hauses geschehen, wobei die Vorschriften zur Eindämmung der Ansteckung vollständig respektiert werden.
Natürlich gilt auch für diese Gläubigen, dass sie dabei den Vorsatz haben müssen, die ordentlichen Bedingungen für den Erhalt des vollumfänglichen Ablasses (hl. Beichte, hl. Kommunion und Gebet für die Absicht des Hl. Vaters) sofort zu erfüllen, sobald es ihnen möglich ist.
III. Für Gläubige, die an der Schwelle des Todes stehen und das Sakrament der Krankensalbung nicht empfangen können, sich nicht beichten und die hl. Kommunion nicht empfangen können, gewährt die Kirche vollumfänglichen Ablass, vorausgesetzt, dass:
a) sie entsprechend disponiert sind;
b) sie während ihres Lebens normalerweise wenigstens irgendein Gebet gesprochen haben (in diesem Fall ersetzt die Kirche selbst die drei üblichen Bedingungen);
c) es wird empfohlen, dabei das Kreuz mit dem gekreuzigten Christus oder auch ein einfaches Kreuz zu verehren.
Der Hauptpönitentiarius, Kardinal Mauro Piacenza, erklärte, dass der Grund für die Veröffentlichung des Dekrets die Sorge der Kirche sei, dass wir in dieser außergewöhnlichen Zeit, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordert, allen, die es brauchen, „nahe sein, Trost bringen und helfen, damit niemand den gütigen göttlichen Trost angesichts des Leidens und dem unmittelbar drohenden Tod vermisst.“
Auf die Frage, ob die Ablässe auch anderen Kranken oder nur den vom Coronavirus Betroffenen zustehen, antwortete der Hauptpönitentiarius, Kardinal Piacenza: „Das Dekret ist eine außergewöhnliche Maßnahme aufgrund des allgemeinen Notstandes, den wir erleben. Es gilt für alle Kranken, da alle Krankenhauspatienten heute aufgrund der Pandemie in irgendeiner Weise die Folgen des Notstands erleben.“
Das Dekret endet mit der Bitte: „Die gesegnete Jungfrau Maria, Mutter Gottes und Mutter der Kirche, Heilung der Kranken und Helferin der Christen, unsere Fürsprecherin, möge der leidenden Menschheit helfen, das Übel dieser Pandemie von uns abwenden und uns alle Güter erbitten, die zu unserem Heil und zu unserer Heiligung erforderlich sind.“
(Bearbeitet von: P. ICLic. Radim Josef Jančář, O.Carm.)