Die gegenwärtige Situation entbindet Sie nicht von der Pflicht, die heilige Regel zu wahren. Ein Mitarbeiter, der im Unternehmen während eines verlustreichen Jahres zu arbeiten begann, muss seinen Arbeitsanforderungen ebenso gerecht werden wie jemand, der in Jahren des Wohlstands eingestellt wurde. Der Erste hat sich ebenso große Verpflichtungen auferlegt wie der Zweite. Das Defizit des Unternehmens rechtfertigt keine Nachlässigkeit von Seiten des Mitarbeiters. So ist es auch mit dem klösterlichen Unternehmen, wenn es heute – und vielleicht periodisch – zu einem Defizit an geistigen Werten kommt. (…)
Halten Sie sich an die heilige Regel, verstanden in ihrem klaren und direkten Sinne. Wenn nötig, kehren Sie zu ihr zurück. Wenn nötig, erneuern Sie sie! Erneuern Sie sie in ihrer ursprünglichen Qualität.
(Pater Jerome /1907–1985/, Mönch des Trappistenklosters in Sept-Fons,
Brief an einen Mitbruder zu den ewigen Gelübden, April 1972)